Absicherung
Wenn dein Einkommen ausfällt, fällt alles.
Über das Alter reden alle. Über die zwanzig Jahre davor, in denen alles an deinem Lohn hängt, fast niemand. Hier steht, was passiert, wenn er wegfällt – und was du dagegen tun kannst.
Stand: September 2026 · Geprüft von Rinor Zukaj, Zuriva
15 Minuten · gratis · unverbindlich

Diese Seite von Zuriva GmbH, unabhängiger Versicherungsbroker in Neuenhof AG, erklärt die persönliche Absicherung in der Schweiz: das Risiko der Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall, die Leistungen von IV und Pensionskasse, das Todesfallkapital für Familien und Wohneigentum, die Begünstigung im Konkubinat und den Unterschied zwischen reiner Risikoversicherung und gemischter Lebensversicherung.
Drei Punkte
Was die meisten unterschätzen
Krankheit trifft härter als Unfall
Unfall ist gut gedeckt, Krankheit deutlich schlechter – und die meisten Erwerbsunfähigkeiten sind Krankheiten.
Konkubinat = selber regeln
Pensionskassen zahlen Partnerinnen und Partnern ohne Trauschein nicht automatisch. Die Begünstigung muss aktiv gemeldet sein.
Risiko und Sparen trennen
Oder bewusst kombinieren. Falsch ist nur, beides in einem Vertrag zu haben, ohne es entschieden zu haben.
Erwerbsunfähigkeit
Das Risiko, über das niemand spricht
Die Wahrscheinlichkeit, vor der Pensionierung längere Zeit nicht arbeiten zu können, ist deutlich höher als die, vorher zu sterben. Trotzdem sichern die meisten den Todesfall ab und die Erwerbsunfähigkeit nicht.
Was greift, ist die IV und – falls vorhanden – die Pensionskasse. Zusammen ersetzen sie bei Krankheit oft deutlich weniger als den bisherigen Lohn, und sie zahlen erst nach einer Wartezeit. Bei einem Unfall sieht es besser aus, weil die Unfallversicherung des Arbeitgebers einspringt.
Genau da liegt das Missverständnis: Viele fühlen sich über die Arbeit gut abgesichert – und das stimmt auch, aber vor allem für Unfälle. Die meisten Erwerbsunfähigkeiten entstehen jedoch aus Krankheiten. Rücken, Psyche, Krebs. Genau dort ist die Lücke am grössten.
Der Unterschied
Unfall und Krankheit sind nicht dasselbe
| Merkmal | Unfall | Krankheit |
|---|---|---|
| Wer zahlt zuerst | Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers – ab dem ersten Arbeitstag. | Der Arbeitgeber über Lohnfortzahlung oder ein Krankentaggeld, falls er eines abgeschlossen hat. |
| Ist eine Deckung Pflicht | Ja, für alle Arbeitnehmenden. | Nein. Ein Krankentaggeld ist freiwillig. |
| Wie lange | Solange die Behandlung dauert, danach greift eine Rente. | Mit Krankentaggeld üblicherweise 720 bis 730 Tage, ohne nur die gesetzliche Lohnfortzahlung. |
| Als Selbstständige | Nicht automatisch versichert – die Deckung muss selbst abgeschlossen werden. | Ebenfalls nicht. Ohne eigene Police gibt es bis zur IV-Rente nichts. |
| Häufigkeit als Ursache | Der kleinere Teil der dauerhaften Erwerbsunfähigkeiten. | Der weitaus grössere Teil – Rücken, Psyche, Krebs. |
Todesfall
Wer bleibt zurück – und womit
Ein Todesfallkapital ist dann wichtig, wenn andere von deinem Einkommen leben: Kinder, eine Partnerin, ein Partner. Oder wenn eine Hypothek läuft, die allein nicht mehr tragbar wäre. Das Haus zu verlieren, weil ein Einkommen fehlt, ist ein Szenario, das sich mit einem überschaubaren Betrag verhindern lässt.
Für Paare ohne Trauschein gilt eine eigene Regel: Pensionskassen zahlen Konkubinatspartnern nicht automatisch. Viele Kassen sehen eine Leistung vor, aber nur, wenn die begünstigte Person schriftlich gemeldet und die Lebensgemeinschaft nachweisbar ist – oft mit einer Mindestdauer. Wer das nie eingereicht hat, hinterlässt genau nichts.
Das ist ein Formular, kein Produkt. Es kostet nichts und dauert zehn Minuten. Es wird trotzdem fast nie ausgefüllt.

Höhe
Wie viel Kapital es überhaupt braucht
Die Frage «wie viel Todesfallkapital» wird meistens mit einer Faustregel beantwortet. Faustregeln sind hier aber falsch, weil sie ignorieren, was ohnehin schon fliesst: AHV-Hinterlassenenrenten, die Leistungen deiner Pensionskasse, ein allfälliges bestehendes Kapital.
Die richtige Rechnung geht andersherum. Erst: Was braucht der Haushalt monatlich, wenn dein Lohn wegfällt? Dann: Was kommt dann tatsächlich herein? Die Differenz mal die Anzahl Jahre, in denen jemand von dir abhängt – bis das jüngste Kind ausgezogen ist, bis die Hypothek amortisiert ist. Das ist die Summe. Sie ist oft kleiner, als Verkäufer sie hätten, und grösser, als die meisten schätzen.
Genauso wichtig ist die Dauer. Wer mit dreissig ein Kapital auf Lebenszeit versichert, zahlt Jahrzehnte für ein Risiko, das mit fünfzig gar nicht mehr besteht. Eine Risikoversicherung darf enden – und sollte es, genau dann, wenn niemand mehr abhängig ist.
Werkzeug
Wie viel fehlt deinem Haushalt ohne dich?
Die Zahlen deines Haushalts
Alle Angaben bleiben in deinem Browser. Die Renten stehen auf deinem Pensionskassenausweis – schätzen bringt hier nichts.
CHF 6'000
Miete, Krankenkasse, Essen, Kinder, Auto – ohne deine eigenen Ausgaben.
CHF 3'500
AHV-Hinterlassenenrente, Rente der Pensionskasse, Lohn deiner Partnerin oder deines Partners.
15 Jahre
Bis das jüngste Kind ausgezogen ist – oder bis zur eigenen Pensionierung.
CHF 0
Nur den Teil, der zurückgezahlt werden müsste, damit das Haus bleiben kann. Null, wenn es ohne dich tragbar ist.
CHF 50'000
Erspartes, Wertschriften, bereits versichertes Todesfallkapital.
Ergebnis
Rund CHF 400'000 fehlen
Monatlich fehlten CHF 2'500. Über 15 Jahre gerechnet und nach Abzug deines Vermögens bleibt diese Summe.
- Lücke pro Monat
- CHF 2'500
- Über 15 Jahre
- CHF 450'000
- Minus Vermögen
- − CHF 50'000
- Benötigtes Kapital
- CHF 400'000
Eine Grössenordnung, keine Offerte. Ohne Teuerung, ohne Zins – und die eigentliche Frage bleibt die Erwerbsunfähigkeit, die häufiger eintritt als der Todesfall.
Merksatz: Absichern muss, wer Verpflichtungen hat – nicht, wer Vermögen hat. Wer allein lebt und keine Schulden trägt, braucht selten ein Todesfallkapital. Wer Kinder und eine Hypothek hat, fast immer.
Produktfrage
Risiko ist günstig, Sparen ist eine eigene Entscheidung
Eine reine Risikoversicherung zahlt, wenn der Fall eintritt – und sonst nichts. Sie ist deshalb günstig, gerade in jungen Jahren, und sie lässt sich auf genau die Jahre begrenzen, in denen jemand von dir abhängt: bis die Kinder ausgezogen sind, bis die Hypothek amortisiert ist.
Eine gemischte Lebensversicherung verbindet diesen Schutz mit einem Sparteil. Das kann passen, etwa in der Säule 3a mit Steuerabzug und Prämienbefreiung. Es kann aber auch bedeuten, dass du für Sparen bezahlst, wo eine Bank flexibler gewesen wäre.
Unsere Haltung dazu ist einfach: Beide Wege sind legitim. Was nicht legitim ist, ist eine Kombination, die niemand bewusst gewählt hat – weil sie in einem Termin einfacher zu verkaufen war.
Ablauf
In fünf Schritten zur Absicherung
- 01
Den Pensionskassenausweis hervornehmen.
Dort stehen die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen – meist auf der zweiten Seite. Das ist der Ausgangspunkt, nicht die Vermutung.
- 02
Krankheit und Unfall getrennt rechnen.
Zwei verschiedene Zahlen, zwei verschiedene Lücken. Wer nur eine rechnet, rechnet meist die falsche.
- 03
Die Begünstigung prüfen.
Vor allem im Konkubinat. Das Formular liegt bei der Pensionskasse, kostet nichts und ist in zehn Minuten ausgefüllt. Ohne dieses Blatt bleibt im Ernstfall nichts.
- 04
Erst dann über ein Produkt reden.
Höhe aus der Lücke, Dauer aus der Abhängigkeit. Beides ergibt sich aus den ersten drei Schritten – nicht aus einem Katalog.
- 05
Die Gesundheitsfragen sorgfältig ausfüllen.
Vollständig und ehrlich, mit Zeit. Eine verschwiegene Vorerkrankung führt im Leistungsfall zur Kürzung – genau dann, wenn es zählt.
Die häufigsten Fehler
Mach das
- Die Begünstigung im Konkubinat schriftlich melden – am selben Tag, an dem man daran denkt
- Die Laufzeit auf die Jahre begrenzen, in denen jemand von dir abhängt
- Bei Selbstständigkeit die Unfalldeckung aktiv abschliessen – sie kommt nicht mehr über den Arbeitgeber
Lass das
- Sich auf die Deckung über den Arbeitgeber verlassen, ohne zu wissen, was sie bei Krankheit leistet
- Eine bestehende Police kündigen, bevor die neue bewilligt ist – Gesundheitsfragen können dazwischenkommen
- Bei den Gesundheitsfragen abkürzen, weil es sonst länger dauert
Was Zuriva hier für dich tut
- Wir rechnen aus, was IV und Pensionskasse in deinem Fall tatsächlich zahlen würden – bei Krankheit und bei Unfall getrennt.
- Wir prüfen die Begünstigung in deiner Pensionskasse und helfen beim Formular, falls sie fehlt. Das kostet dich nichts.
- Wir trennen die Risikofrage von der Sparfrage und legen offen, was jede Variante kostet.
15 Minuten · gratis · unverbindlich
Wenn die Absicherung steht, geht es ums Alter – wie das Schweizer Vorsorgesystem funktioniert.
Wie wir dabei verdienen, steht offen auf unserer Vergütungsseite.
Häufige Fragen
Was Leute zur Absicherung & Leben fragen.
Bei Unfall in der Regel gut, bei Krankheit deutlich weniger. Die Unfallversicherung ist für alle Angestellten obligatorisch, ein Krankentaggeld ist es nicht. Was bei einer längeren Krankheit übrig bleibt, hängt an IV, Pensionskasse und dem, was dein Arbeitgeber freiwillig abgeschlossen hat.