Personenversicherungen
Wenn Mitarbeitende ausfallen, zahlt entweder Ihre Versicherung – oder Sie.
Die Unfallversicherung ist Pflicht, das Krankentaggeld nicht. Genau dort entscheidet sich, ob ein längerer Ausfall Ihr Unternehmen trifft oder nicht.
Stand: September 2026 · Geprüft von Rinor Zukaj, Zuriva
30 Minuten · unverbindlich

Diese Seite von Zuriva GmbH, unabhängiger Versicherungsbroker in Neuenhof AG, erklärt die Personenversicherungen für Schweizer Arbeitgeber: die obligatorische Unfallversicherung nach UVG mit Berufs- und Nichtberufsunfall, die UVG-Zusatzversicherung, das freiwillige Krankentaggeld, die Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht und die Koordination der Leistungen.
Drei Punkte
Was Arbeitgeber wissen müssen
UVG ist Pflicht, KTG nicht
Die Unfallversicherung gilt ab der ersten Stunde für alle. Ein Krankentaggeld schliessen Sie freiwillig ab – oder Sie zahlen selbst.
Acht Stunden pro Woche
Ab dieser Grenze ist auch der Nichtberufsunfall gedeckt. Darunter braucht die Person die Unfalldeckung über ihre eigene Krankenkasse.
Die Wartefrist ist der Preishebel
Je länger sie ist, desto günstiger die Police – und desto länger zahlen Sie den Lohn aus der eigenen Kasse.
UVG
Die Unfallversicherung ist nicht verhandelbar
Alle Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert – ohne Ausnahme, ab der ersten Stunde. Die Prämie dafür trägt der Arbeitgeber.
Der Nichtberufsunfall kommt dazu, sobald jemand mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Wer darunter liegt, ist in der Freizeit nicht über den Betrieb gedeckt und muss die Unfalldeckung über die eigene Krankenkasse einschliessen. Das gehört in den Vertrag und ins Gespräch – nicht in eine Fussnote.
Die UVG-Zusatzversicherung setzt dort an, wo das Obligatorium aufhört: bei Lohnanteilen über dem UVG-Maximum, bei der Behandlung in der Privat- oder Halbprivatabteilung und bei höheren Taggeldern. Für Betriebe mit gut bezahlten Fachkräften ist sie kein Luxus, sondern die Lücke zwischen Lohn und Leistung.
Zuständigkeit
Wer zahlt, wenn jemand ausfällt
| Situation | Wer zahlt | Wie lange |
|---|---|---|
| Berufsunfall | Die obligatorische Unfallversicherung, Prämie zulasten des Arbeitgebers. | Ab dem Unfalltag, bis zur Genesung oder bis zur Rente. |
| Nichtberufsunfall, ab 8 Std./Woche | Ebenfalls die Unfallversicherung des Betriebs. | Wie beim Berufsunfall. |
| Nichtberufsunfall, unter 8 Std./Woche | Die private Krankenkasse der betroffenen Person – wenn sie die Unfalldeckung eingeschlossen hat. | Nach den Regeln ihrer Krankenkasse. |
| Krankheit mit Krankentaggeld | Der Betrieb während der Wartefrist, danach die Taggeldversicherung. | Üblicherweise 720 bis 730 Tage. |
| Krankheit ohne Krankentaggeld | Der Betrieb, über die gesetzliche Lohnfortzahlung. | Je nach Dienstjahren und kantonaler Skala – Wochen bis Monate voller Lohn. |
| Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit | IV und die Risikoleistungen der Pensionskasse. | Nach eigener Wartefrist, deshalb muss sie auf das Taggeld abgestimmt sein. |
Krankentaggeld
Freiwillig – und trotzdem der Normalfall
Ein Krankentaggeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Üblich sind 80 Prozent des Lohns während 720 oder 730 Tagen, mit einer Wartefrist, die Sie selbst wählen: 30, 60, 90 oder mehr Tage.
Diese Wartefrist ist der wichtigste Prämienhebel. Je länger sie ist, desto günstiger wird die Police – und desto länger zahlen Sie den Lohn aus der eigenen Kasse. Die richtige Länge ist die, die Ihre Lohnbuchhaltung im Ernstfall verkraftet, nicht die günstigste.
Ohne Krankentaggeld greift die Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht direkt. Sie richtet sich nach Dienstjahren und wird nach den kantonalen Skalen bemessen – Berner, Zürcher oder Basler Skala. Das sind je nach Dienstalter Wochen bis Monate voller Lohn, die vollständig zu Ihren Lasten gehen.
Was trägt Ihr Betrieb selbst?
Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
CHF 6'500
Brutto, ohne Sozialabgaben des Arbeitgebers.
Wartefrist in Ihrer Police
Lohnfortzahlung während der Wartefrist
Was Ihr Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorschreibt.
1 Ausfall
Bei zwanzig Mitarbeitenden ist einer pro Jahr keine pessimistische Annahme.
Ergebnis
CHF 12'822 aus der eigenen Kasse
Bei einem Ausfall über die Wartefrist hinaus zahlen Sie rund CHF 12'822 pro Fall, bevor die Taggeldversicherung übernimmt.
- Lohn pro Tag
- CHF 214
- Wartefrist
- 60 Tage
- Pro Ausfall
- CHF 12'822
Der Schritt auf 30 Tage würde Ihnen pro Fall rund CHF 6'411 abnehmen. Genau diese Zahl gehört der Prämiendifferenz gegenübergestellt – nicht das Bauchgefühl.
Ohne Sozialabgaben und ohne die Kosten einer Stellvertretung – beides kommt dazu. Ohne Krankentaggeld greift die Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht, die je nach Dienstjahren länger dauern kann als jede Wartefrist.

Zusammenspiel
Drei Versicherungen, ein Fall
Krankentaggeld, Unfallversicherung und die Risikoleistungen der Pensionskasse greifen bei einem langen Ausfall nacheinander. Wenn sie nicht aufeinander abgestimmt sind, entsteht entweder eine Lücke oder eine Überversicherung – und beides zahlen Sie.
Typischer Fall: Das Krankentaggeld läuft nach 730 Tagen aus, die Invalidenleistung der Pensionskasse setzt aber erst nach einer eigenen Wartefrist ein. Wer die beiden nicht aufeinander legt, hat eine Lücke, die im Ernstfall der Arbeitgeber schliesst.
Merksatz: Die günstigste Wartefrist ist selten die richtige. Rechnen Sie, was dreissig zusätzliche Tage volle Lohnkosten für Ihren Betrieb bedeuten – und vergleichen Sie das mit der Prämienersparnis.
Austritt
Worauf Sie beim Austritt hinweisen müssen
Wenn jemand den Betrieb verlässt, endet die Unfalldeckung nicht am letzten Arbeitstag, sondern läuft noch kurze Zeit weiter. Danach kann die austretende Person sie befristet verlängern – die Abredeversicherung. Der Hinweis darauf ist Aufgabe des Arbeitgebers, und er gehört schriftlich ins Austrittsschreiben, nicht ins Gespräch an der Tür.
Beim Krankentaggeld gilt Ähnliches: Viele Kollektivverträge sehen ein Übertrittsrecht in eine Einzelversicherung vor, meist innerhalb weniger Wochen nach dem Austritt. Wer nicht darauf hingewiesen wird, verliert es – und das ist ein Punkt, an dem Arbeitgeber schon haftbar geworden sind.
Beides kostet Sie nichts ausser einem Satz im Austrittsschreiben. Wir formulieren ihn einmal, danach steht er in Ihrer Vorlage.
Ablauf
Wenn jemand länger ausfällt
- 01
Sofort melden, nicht abwarten.
Die Meldefristen sind kurz und werden angewendet. Melden Sie bei uns – wir leiten weiter und übernehmen die Korrespondenz.
- 02
Arztzeugnis lückenlos halten.
Ohne durchgehende Zeugnisse entsteht eine Lücke in der Leistungskette, und die füllt am Ende der Betrieb.
- 03
Die IV-Anmeldung früh prüfen.
Die IV kennt eine Früherfassung. Wer zu lange wartet, verschiebt den Rentenbeginn nach hinten – und die Lücke davor trägt die Lohnbuchhaltung.
- 04
Die Rückkehr planen, solange der Fall läuft.
Teilpensen, angepasste Aufgaben, Eingliederungsmassnahmen. Versicherer und IV unterstützen das – aber nur, wenn jemand danach fragt.
- 05
Den Übergang zur Pensionskasse legen.
Wenn das Taggeld ausläuft und die Invalidenleistung erst später einsetzt, entsteht eine Lücke. Sie lässt sich vorher schliessen, nachher nicht.
Was sich lohnt – und was sich rächt
Mach das
- Die Wartefrist an das anpassen, was die Lohnbuchhaltung tatsächlich tragen kann
- Klären, ob Überstunden, Boni und Provisionen im versicherten Lohn enthalten sind
- Austretende auf die Abredeversicherung hinweisen – schriftlich, bevor sie gehen
Lass das
- Die Krankentaggeld-Police jahrelang stillschweigend verlängern lassen
- Teilzeitkräfte unter acht Stunden beim Nichtberufsunfall vergessen – sie brauchen die Deckung über ihre Krankenkasse
- Bei einem Schadenfall zuwarten: Die Meldefristen sind kurz und werden angewendet
Was Zuriva hier für Sie tut
- Wir legen UVG, Zusatz, Krankentaggeld und die Risikoleistungen Ihrer Pensionskasse nebeneinander und zeigen Lücken und Doppelspurigkeiten.
- Wir rechnen durch, was eine längere Wartefrist an Prämie spart – und was sie im Ernstfall kostet.
- Wir übernehmen die Schadenmeldungen und bleiben dran, bis der Fall abgeschlossen ist.
30 Minuten · unverbindlich
Wie wir dabei verdienen, legen wir offen – nachzulesen auf unserer Vergütungsseite.
Die übrigen Bereiche für Ihren Betrieb finden Sie in der Übersicht.
Häufige Fragen
Was Leute zur Krankentaggeld & Unfall fragen.
Alle Arbeitnehmenden, ab der ersten Stunde, gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Der Nichtberufsunfall kommt hinzu, sobald jemand mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.