Berufliche Vorsorge
BVG: Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter – Gestaltungsspielraum ab dem ersten Franken.
Die zweite Säule ist gesetzlich vorgeschrieben, aber längst nicht in allen Teilen. Wo das Obligatorium endet, beginnt Ihre Entscheidung – und dort liegt auch das Geld.
Stand: September 2026 · Geprüft von Rinor Zukaj, Zuriva
30 Minuten · unverbindlich

Diese Seite von Zuriva GmbH, unabhängiger Versicherungsbroker in Neuenhof AG, erklärt die berufliche Vorsorge für Schweizer KMU: die Versicherungspflicht, den Koordinationsabzug, die Altersgutschriften nach Altersstufen sowie den Unterschied zwischen Vollversicherung, teilautonomer Lösung und Sammelstiftung. Zuriva prüft bestehende Anschlussverträge, schreibt aus und begleitet den Wechsel.
Drei Punkte
Warum sich der Blick lohnt
Der grösste unbeachtete Posten
Nach den Löhnen ist die berufliche Vorsorge bei vielen KMU der grösste Kostenblock – und der einzige, den kaum jemand jährlich vergleicht.
Kündigung oft bis 30. Juni
Für einen Wechsel auf Jahresende. Massgebend ist aber Ihr eigener Anschlussvertrag, nicht die Faustregel.
Die Kommission entscheidet mit
Ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung braucht die Zustimmung der Personalvorsorgekommission. Das ist kein Formalismus, sondern Gesetz.
Die Eckwerte
Was das Gesetz vorgibt
| Grösse | Wert (Stand 2026) | Was das heisst |
|---|---|---|
| Versicherungspflicht | ab CHF 22'680 Jahreslohn | Wer darüber liegt, muss in der beruflichen Vorsorge versichert werden. |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 | Er wird vom Lohn abgezogen; versichert ist nur, was übrig bleibt. Bei Teilzeit fällt das stark ins Gewicht. |
| Altersgutschriften | 7 / 10 / 15 / 18% | Der Sparbeitrag steigt mit dem Alter. Ältere Mitarbeitende kosten den Betrieb deshalb mehr. |
Werkzeug
Was ist bei Ihren Leuten wirklich versichert?
Eine Person, drei Angaben
Gesetzliche Mindestwerte, Stand 2026. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
CHF 70'000
Versicherungspflicht ab CHF 22'680.
42 Jahre
Alterssparen ab 25, davor nur Tod und Invalidität.
Koordinationsabzug in Ihrem Plan
Senken dürfen Sie ihn freiwillig – das ist der wirksamste Hebel für Teilzeitpensen.
Ergebnis
CHF 43'540 versichert
Vom Jahreslohn bleiben nach dem Koordinationsabzug CHF 43'540 versichert. Die Altersgutschrift beträgt 10% davon.
- Jahreslohn
- CHF 70'000
- Koordinationsabzug
- − CHF 26'460
- Versicherter Lohn
- CHF 43'540
- Altersgutschrift (10%)
- CHF 4'354
- Davon Arbeitgeber (mind. 50%)
- CHF 2'177
Gesetzliches Minimum. Ihr Reglement kann mehr vorsehen, und im überobligatorischen Teil gelten eigene Regeln – beides schauen wir uns im Anschlussvertrag an.
Spielraum
Das Minimum ist nicht das Ziel
Diese Werte sind das Minimum. Sie dürfen den Koordinationsabzug senken oder ganz weglassen, höhere Gutschriften einsetzen oder Lohnteile über dem Obligatorium mitversichern. Alles davon kostet mehr – und alles davon ist ein Argument im Gespräch mit einer Fachkraft, die Sie halten wollen.
Lösungswege
Drei Modelle, drei Risikoverteilungen
Bei der Vollversicherung garantiert eine Versicherungsgesellschaft alles: Kapital, Zins, Umwandlungssatz. Ihr Betrieb kann nie zur Sanierung herangezogen werden. Diese Sicherheit kostet – die Renditechance ist entsprechend klein.
Bei einer teilautonomen Lösung trägt die Stiftung das Anlagerisiko selbst und versichert nur Tod und Invalidität bei einer Gesellschaft. Die Chance auf höhere Verzinsung ist grösser, dafür besteht ein Sanierungsrisiko: Bei einer Unterdeckung können Beiträge steigen.
Eine Sammelstiftung ist die Rechtsform, in der beides vorkommen kann – der Anschluss vieler Betriebe an eine gemeinsame Einrichtung. Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern der Deckungsgrad und die Kostenstruktur der konkreten Stiftung.
Zwei Stellschrauben lohnen den genauen Blick: der Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil, den die Stiftung frei festlegen darf, und die Aufteilung zwischen Obligatorium und Überobligatorium. Genau dort entstehen die Unterschiede, die man in der Offerte nicht sofort sieht.

Kader
Ein Instrument, das kaum genutzt wird
Für Lohnteile über einer bestimmten Höhe lassen sich eigene Vorsorgepläne führen – mit höheren Sparbeiträgen und der Möglichkeit, individuell einzukaufen. Für Schlüsselpersonen ist das ein wirksames Bindungsinstrument, das im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung steuerlich begünstigt ist.
Der administrative Aufwand hält sich in Grenzen, die Wirkung nicht. Viele KMU wissen schlicht nicht, dass es die Möglichkeit gibt.
Merksatz: Das BVG ist bei vielen KMU der grösste unbeachtete Kostenblock nach den Löhnen – und der einzige, den niemand jährlich ausschreibt.
Kosten
Was sich jährlich prüfen lässt
Risikoprämien und Verwaltungskosten unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich – bei identischen Leistungen. Das ist der Teil, den ein Vergleich direkt sichtbar macht, ohne dass irgendjemand Leistungen aufgeben müsste.
Ein Wechsel erfolgt in der Regel auf Jahresende, mit einer Kündigungsfrist, die häufig bis zum 30. Juni läuft. Massgebend ist aber immer der eigene Anschlussvertrag – prüfen Sie die Frist dort, nicht in einer Faustregel.
Zu beachten ist ausserdem die Zustimmung der Personalvorsorgekommission: Ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist keine Entscheidung, die die Geschäftsleitung allein trifft.
Ablauf
Eine Ausschreibung in fünf Schritten
- 01
Anschlussvertrag und Reglement lesen.
Dort steht die Kündigungsfrist, dort steht, was Sie überhaupt versprochen haben. Erstaunlich oft ist das nicht dasselbe, was im Betrieb erzählt wird.
- 02
Die Versichertenstruktur aufbereiten.
Alter, Lohn, Pensum, Geschlecht – anonymisiert. Ohne diese Liste rechnet keine Stiftung eine belastbare Offerte, und Richtwerte helfen niemandem.
- 03
Den Plan festlegen, bevor Sie Preise vergleichen.
Koordinationsabzug, Sparbeiträge, Kaderplan ja oder nein. Erst wenn der Plan steht, sind Offerten überhaupt vergleichbar.
- 04
Ausschreiben und nebeneinanderlegen.
Risikoprämien, Verwaltungskosten, Deckungsgrad, Umwandlungssatz im Überobligatorium. Vier Zahlen, die in Offerten selten an derselben Stelle stehen.
- 05
Kommission einbeziehen und wechseln.
Die Personalvorsorgekommission stimmt zu, die Freizügigkeitsleistungen werden übertragen, die Mitarbeitenden werden informiert. Diesen Teil übernehmen wir.
Was sich lohnt – und was sich rächt
Mach das
- Die Kündigungsfrist im eigenen Anschlussvertrag nachschlagen, statt sich auf den 30. Juni zu verlassen
- Den Koordinationsabzug bei vielen Teilzeitpensen senken – er trifft genau die Löhne, die ohnehin klein sind
- Den Deckungsgrad der Stiftung anschauen, bevor die Prämie verglichen wird
Lass das
- Den Anschlussvertrag über Jahre stillschweigend weiterlaufen lassen
- Nur die Prämie vergleichen und Verwaltungskosten und Umwandlungssatz übersehen
- Einen Wechsel beschliessen, bevor die Personalvorsorgekommission einbezogen ist
Was Zuriva hier für Sie tut
- Wir lesen Ihren Anschlussvertrag und das Reglement und sagen Ihnen, was tatsächlich drinsteht – inklusive Kündigungsfrist.
- Wir schreiben aus und stellen die Offerten vergleichbar nebeneinander: Risikoprämien, Verwaltungskosten, Deckungsgrad, Umwandlungssatz.
- Wir begleiten den Wechsel bis zum Anschlussvertrag und übernehmen die Kommunikation mit Stiftung und Personalvorsorgekommission.
30 Minuten · unverbindlich
Wie wir dabei verdienen, legen wir offen – nachzulesen auf unserer Vergütungsseite.
Die übrigen Bereiche für Ihren Betrieb finden Sie in der Übersicht.
Häufige Fragen
Was Leute zur Berufliche Vorsorge fragen.
Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Stand 2026) und einem Alter von 17 Jahren – zunächst für die Risiken Tod und Invalidität, ab 24 zusätzlich für das Alterssparen. Der Wert wird periodisch angepasst.