Firmenkunden
Der 30. September: die Frist, die fast alle Betriebe verpassen.
Ende September entscheidet sich, ob Ihre Verträge noch ein Jahr unverändert weiterlaufen. Nicht durch eine Entscheidung – sondern dadurch, dass keine getroffen wurde.

Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Betriebsverträge laufen auf ein Kalenderjahr und verlangen drei Monate Kündigungsfrist – bei einem Vertragsende am 31. Dezember also den 30. September.
- Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein volles Jahr.
- Massgebend ist immer Ihre eigene Police, nicht die Faustregel: Manche Gesellschaften verlangen weniger, manche Verträge laufen auf ein anderes Datum.
- Die berufliche Vorsorge ist die Ausnahme: Dort liegt die Frist häufig beim 30. Juni, und es braucht die Zustimmung der Personalvorsorgekommission.
- Kündigen heisst nicht wechseln. Eine fristgerechte Kündigung hält die Tür offen; entscheiden können Sie danach immer noch.
Dieser Beitrag von Zuriva GmbH, unabhängiger Versicherungsbroker in Neuenhof AG, erklärt die Kündigungsfristen der Schweizer Betriebsversicherungen: die übliche Dreimonatsfrist auf das Ende des Vertragsjahres bei Betriebshaftpflicht, Fahrhabe, Betriebsunterbruch, Cyber und Krankentaggeld, die stillschweigende Verlängerung und das Vorgehen bei einer Ausschreibung.
Drei Punkte
Warum dieses Datum zählt
Drei Monate vor Schluss
Bei einem Vertragsjahr bis 31. Dezember ist der 30. September der letzte Tag. Der Eingang zählt, nicht das Absenden.
Stillschweigend um ein Jahr
Wer nichts tut, entscheidet trotzdem – nur eben für den bestehenden Vertrag und gegen jeden Vergleich.
Die Police schlägt die Faustregel
Frist und Vertragsende stehen bei Ihnen im Vertrag. Wir haben Betriebe gesehen, deren Verträge im Mai endeten.
Betroffen
Welche Verträge jetzt auf den Tisch gehören
Betroffen ist praktisch alles, was den Betrieb selbst versichert: die Betriebshaftpflicht, die Fahrhabe mit Maschinen, Waren und Einrichtung, der Betriebsunterbruch, die technischen Versicherungen, die Cyberdeckung und in vielen Fällen auch das Krankentaggeld.
Nicht betroffen ist die obligatorische Unfallversicherung nach UVG in derselben Logik – sie hat eigene Regeln – und vor allem nicht die berufliche Vorsorge. Beim Anschlussvertrag der Pensionskasse liegt die Frist häufig schon Ende Juni, und ein Wechsel braucht zusätzlich die Zustimmung der Personalvorsorgekommission. Wer im September merkt, dass er das BVG hätte prüfen wollen, ist ein Jahr zu spät.
Der praktische Rat lautet deshalb: Nehmen Sie einmal im Jahr alle Policen zusammen und schreiben Sie die Fristen an einen Ort. Nicht, weil jeder Vertrag gewechselt gehört – sondern damit die Entscheidung Ihnen gehört und nicht dem Kalender.
Übersicht
Fristen, Regel und Ausnahme
| Vertrag | Übliche Frist | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | 3 Monate auf Vertragsende | Häufig mehrjährig abgeschlossen – dann greift die Frist erst am Ende der Laufzeit. |
| Fahrhabe | 3 Monate auf Vertragsende | Vor der Kündigung die Summe prüfen: Nach jeder grösseren Anschaffung stimmt sie nicht mehr. |
| Betriebsunterbruch | 3 Monate auf Vertragsende | Läuft meist im selben Vertrag wie die Fahrhabe und wird deshalb mitgekündigt – oder mitvergessen. |
| Cyber | 3 Monate auf Vertragsende | Junger Markt, Bedingungen ändern sich schnell. Hier lohnt der jährliche Blick besonders. |
| Krankentaggeld | 3 Monate auf Vertragsende | Vor einem Wechsel klären, wie laufende Fälle und Vorbehalte übergehen. |
| Berufliche Vorsorge | Häufig 30. Juni | Eigene Frist im Anschlussvertrag und Zustimmung der Personalvorsorgekommission nötig. |
Merksatz: Kündigen heisst nicht wechseln. Eine fristgerechte Kündigung ist kein Entscheid, sondern eine offene Tür – Sie können bis zuletzt bleiben. Eine verpasste Frist ist ein Entscheid, und zwar für zwölf Monate.
Betriebsunterbruch
Die Deckung, die am häufigsten zu knapp ist
Wenn Sie in diesem Herbst nur eine Position prüfen, dann diese. Nach einem Brand ist die Maschine in Wochen ersetzt – der Umsatz während dieser Wochen nicht. Versichert wird dabei nicht der Umsatz, sondern der Deckungsbeitrag: das, was nach Abzug der bei Stillstand wegfallenden Kosten übrig bleibt und weiterläuft. Löhne, Miete, Leasing, Zinsen.
Der zweite Wert ist die Haftzeit, also für wie viele Monate geleistet wird. Zwölf Monate klingen grosszügig und sind es oft nicht: Bis eine Spezialmaschine geliefert oder eine Bewilligung für den Wiederaufbau erteilt ist, vergeht mehr Zeit, als man beim Abschluss annimmt.
Wie hoch muss die Summe sein?
Drei Zahlen aus der Erfolgsrechnung. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
CHF 1'200'000
40%
Material, Handelsware, Fremdleistungen: alles, was bei Stillstand wegfällt. Löhne gehören meist nicht dazu.
12 Monate
Wie lange dauert es realistisch, bis Sie wieder produzieren? Spezialmaschinen und Bewilligungen brauchen länger als eine Renovation.
CHF 0
Null lassen, wenn Sie es nicht wissen – dann rechnen wir nur den Bedarf.
Ergebnis
CHF 720'000 nötig
Ihr Deckungsbeitrag beträgt rund CHF 720'000 pro Jahr. Über 12 Monate Stillstand ergibt das die Summe, die weiterlaufen muss.
- Jahresumsatz
- CHF 1'200'000
- Variable Kosten (40%)
- − CHF 480'000
- Deckungsbeitrag pro Jahr
- CHF 720'000
- Pro Monat Stillstand
- CHF 60'000
- Bedarf über 12 Monate
- CHF 720'000
Eine Grössenordnung aus Ihrer Erfolgsrechnung. Verbindlich wird sie erst mit dem konkreten Betrieb: Wo eine einzelne Maschine alles trägt, gilt eine andere Rechnung als in einem Laden.
Ablauf
Was bis Ende September zu tun ist
- 01
Alle Policen an einen Ort.
Ordner, Mailanhänge, das Postfach der Buchhaltung. Eine Stunde Sucharbeit, danach haben Sie zum ersten Mal eine vollständige Liste.
- 02
Vertragsende und Frist herausschreiben.
Zwei Daten pro Vertrag. Ohne sie ist alles Weitere Theorie – und Sie werden überrascht sein, wie viele Verträge nicht auf den 31. Dezember laufen.
- 03
Prüfen, was sich im Betrieb verändert hat.
Neue Räume, neue Maschinen, neue Tätigkeit, mehr Leute, ein zweiter Standort. Jede dieser Veränderungen macht eine Summe falsch, die vorher richtig war.
- 04
Dort kündigen, wo ein Vergleich sich lohnt.
Nicht überall. Wo der Markt nichts hergibt, sparen Sie sich den Aufwand – wir sagen Ihnen, wo das der Fall ist.
- 05
Die Fristen für nächstes Jahr eintragen.
Damit dieser Artikel im nächsten September nicht wieder aktuell ist. Bei einem Maklermandat übernehmen wir diesen Teil.
Was sich lohnt – und was sich rächt
Mach das
- Die Frist im eigenen Vertrag nachschlagen statt sich auf den 30. September zu verlassen
- Fristgerecht kündigen, wenn Sie noch unschlüssig sind – die Tür bleibt so offen
- Vor der Ausschreibung den Betrieb beschreiben, nicht die Branche
Lass das
- Verträge stillschweigend verlängern lassen, weil gerade Wichtigeres ansteht
- Kündigen, ohne dass eine Anschlusslösung in Reichweite ist
- Die berufliche Vorsorge im September prüfen wollen – dafür ist der Juni da
Was Zuriva hier für Sie tut
- Wir sichten alle Verträge und schreiben Fristen und Vertragsenden an einen Ort – unabhängig davon, bei wem sie laufen.
- Wir schreiben dort aus, wo sich der Aufwand lohnt, und sagen es, wo er sich nicht lohnt.
- Wir melden uns rechtzeitig vor jeder Frist. Sie müssen nicht daran denken.
30 Minuten · unverbindlich
Alles zu den Betriebsversicherungen steht auf der Seite Betrieb & Cyber.
Wie wir dabei verdienen, legen wir offen – nachzulesen auf unserer Vergütungsseite.
Häufige Fragen
Als Faustregel ja – bei Verträgen, die auf den 31. Dezember laufen und drei Monate Kündigungsfrist vorsehen. Massgebend ist aber immer Ihre eigene Police: Manche Gesellschaften verlangen weniger, und längst nicht jeder Vertrag endet am Jahresende.