Vorsorge & Steuern
Was bis zum 31. Dezember erledigt sein muss.
Das letzte Quartal ist die einzige Zeit im Jahr, in der ein paar Überweisungen und zwei Briefe messbar etwas ändern. Danach zählt alles erst wieder fürs nächste Jahr.

Das Wichtigste in Kürze
- Bis 30. November: Kündigung der Grundversicherung, wenn die Kasse wechseln soll. Der Eingang zählt.
- Bis 31. Dezember: Einzahlung in die Säule 3a. Sie wird dem Jahr angerechnet, in dem sie beim Anbieter ankommt – die meisten Anbieter wollen sie Mitte Dezember.
- Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse wirkt im Einzahlungsjahr, hat aber drei Jahre Sperrfrist vor einem Kapitalbezug.
- Grössere Unterhaltsarbeiten am Eigenheim lassen sich über zwei Steuerjahre verteilen – wenn man vor dem Jahreswechsel daran denkt.
- Die Franchise erhöhen geht auf jeden Jahresbeginn; senken nur mit derselben Frist wie der Kassenwechsel.
Dieser Beitrag von Zuriva GmbH, unabhängiger Versicherungsbroker in Neuenhof AG, fasst die Termine des Schweizer Jahresendes zusammen: die Einzahlung in die Säule 3a bis zum 31. Dezember, die Kündigung der Grundversicherung bis zum 30. November, die Anpassung von Modell und Franchise, den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse samt Sperrfrist und die Verteilung von Unterhaltskosten über zwei Steuerjahre.
Die Termine
Drei Daten im letzten Quartal
30. November
Kündigung der Grundversicherung, falls du die Kasse wechselst. Und die Frist, um die Franchise zu senken oder das Modell zu ändern.
Mitte Dezember
Die praktische Frist für die 3a-Einzahlung. Die gesetzliche ist der 31. Dezember – aber angekommen sein muss sie, nicht ausgelöst.
31. Dezember
Stichtag für alles, was steuerlich in dieses Jahr fallen soll: 3a, Einkauf in die Pensionskasse, bezahlte Unterhaltsrechnungen.
Säule 3a
Die eine Überweisung, die sich immer lohnt
Was du in die Säule 3a einzahlst, ziehst du vom steuerbaren Einkommen ab. Das ist keine Prognose und keine Rendite-Annahme, sondern eine Gutschrift, die feststeht, sobald die Steuerrechnung kommt. Mit Pensionskasse liegt der Maximalbetrag bei CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026), ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36'288.
Der Fehler, der sich jedes Jahr wiederholt: zwischen den Feiertagen überweisen. Massgebend ist, wann das Geld beim Anbieter ankommt, nicht wann du es auslöst. Die meisten Banken und Versicherungen wollen die Zahlung deshalb Mitte Dezember – wer später kommt, verlässt sich auf fremde Valutadaten.
Wer es sich leisten kann, macht es anders: einen Dauerauftrag über ein Zwölftel des Maximalbetrags, ab Januar. Das glättet bei Wertschriftenlösungen den Einstiegszeitpunkt und verhindert, dass die Einzahlung im Dezember am Kontostand scheitert.
Pensionskasse
Einkauf: gross, wirksam – und mit einer Falle
Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist der grösste Steuerhebel, den die meisten haben. Wer eine Beitragslücke hat – nach einem Studium, einem Auslandaufenthalt, einer Babypause, jahrelanger Teilzeit –, kann sie schliessen und den Betrag im Einzahlungsjahr abziehen. Wie viel möglich ist, steht auf dem Pensionskassenausweis, meist auf der Rückseite.
Die Falle ist die Sperrfrist: Wer innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf Kapital aus der Vorsorge bezieht, verliert den Abzug rückwirkend. Und bei gestaffelten Bezügen zählt der erste Bezug, nicht der letzte – das ist der teure Irrtum, den wir am häufigsten sehen.
Darfst du noch einkaufen?
Alle Angaben bleiben in deinem Browser.
8 Jahre
Pensionierung, Wohneigentum, Selbstständigkeit – jeder Kapitalbezug zählt.
Beziehst du gestaffelt über mehrere Jahre?
Bei gestaffelten Bezügen zählt der erste, nicht der letzte.
CHF 30'000
Dein Einkaufspotenzial steht auf dem Pensionskassenausweis.
Ergebnis
Noch 5 Jahre Zeit
Dein erster Bezug fällt auf 2034. Ein Einkauf muss spätestens 2031 auf dem Konto der Pensionskasse sein, damit der Abzug hält.
- Heute
- 2026
- Erster Kapitalbezug
- 2034
- Sperrfrist
- 3 Jahre
- Einkauf spätestens
- 2031
- Geplanter Einkauf
- CHF 30'000
Die Sperrfrist gilt pro Einkauf, nicht pro Person. Wie viel du überhaupt einkaufen darfst, steht auf deinem Pensionskassenausweis – schick ihn uns, dann rechnen wir es durch.
Wohneigentum
Unterhalt: eine Rechnung, zwei Jahre
Werterhaltende Unterhaltskosten am selbstbewohnten Eigentum sind abziehbar – Reparaturen, Ersatz, Service. Wertvermehrende Investitionen dagegen nicht; die senken später die Grundstückgewinnsteuer.
Der Kniff liegt in der Pauschale: Die meisten Kantone lassen die Wahl zwischen einem Pauschalabzug und den effektiven Kosten. Wer alle Rechnungen in ein Jahr legt, kommt einmal deutlich über die Pauschale und im anderen Jahr gar nicht hin. Wer die Arbeiten über zwei Steuerjahre verteilt, kommt zweimal knapp darüber – und rechnet beide Male effektiv ab. Das entscheidet sich daran, wann die Rechnung bezahlt wird, nicht daran, wann gearbeitet wurde.
Die Fehler im Dezember
Mach das
- Die 3a-Einzahlung bis Mitte Dezember auslösen, nicht zwischen den Feiertagen
- Den Pensionskassenausweis einmal hervornehmen und das Einkaufspotenzial anschauen
- Vor jedem Einkauf prüfen, ob in den nächsten drei Jahren ein Kapitalbezug ansteht
- Belege für Unterhalt, Weiterbildung und Spenden sammeln, während sie anfallen
Lass das
- Alles auf ein einziges grosses 3a-Konto einzahlen – beim Bezug lässt es sich nicht teilen
- Einen Einkauf machen, wenn der Kapitalbezug in weniger als drei Jahren kommt
- Die Krankenkassen-Kündigung auf die letzten Novembertage legen
- Wertvermehrende Investitionen als Unterhalt deklarieren – das fällt auf
Ablauf
Die Checkliste, der Reihe nach
- 01
Oktober: die neue Krankenkassen-Police lesen.
Modell, Franchise, Unfalldeckung, Zusatz. Und mit den eigenen Werten vergleichen, nicht mit dem Durchschnitt aus den Nachrichten.
- 02
November: kündigen, falls nötig.
Eingeschrieben, mit einer Woche Reserve. Die Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue Aufnahme schriftlich zugesagt ist.
- 03
November: das Einkaufspotenzial prüfen.
Pensionskassenausweis hervornehmen, Sperrfrist rechnen, dann entscheiden. Ein Einkauf im Dezember braucht Bearbeitungszeit bei der Kasse.
- 04
Anfang Dezember: die 3a überweisen.
Und dabei schauen, ob es beim einen Konto bleiben soll. Wer über mehrere Jahre gestaffelt beziehen will, braucht mehrere Konten – und die eröffnet man, solange die Beträge klein sind.
- 05
Vor dem Jahreswechsel: die Rechnungen ordnen.
Was in dieses Jahr fallen soll, muss in diesem Jahr bezahlt sein. Was ins nächste gehört, wartet zwei Wochen.
Merksatz: Fast alles auf dieser Liste ist eine Frage von Tagen, nicht von Beträgen. Dieselbe Überweisung am 12. Dezember und am 2. Januar unterscheidet sich um ein ganzes Steuerjahr.
Was Zuriva hier für dich tut
- Wir schauen den Pensionskassenausweis an und rechnen aus, wie viel Einkaufspotenzial du hast – und ob die Sperrfrist dagegen spricht.
- Wir übernehmen die Kündigung der Krankenkasse mitsamt Fristen, Anmeldung und Bestätigungen.
- Wir melden uns im Oktober von allein. Diese Liste sollst du nicht auswendig können müssen.
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Häufige Fragen
Sie zählt für das Jahr, in dem sie beim Anbieter eintrifft – also bis zum 31. Dezember. Die meisten Banken und Versicherungen wollen sie bis Mitte Dezember, damit die Verarbeitung sicher durchläuft.